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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 39598 Chats: 11125 Wohnort: Hennef | Vorab: Wir können und dürfen keine Rechsberatung bieten, daher fragt einen Anwalt, wenn ihr eine rechtlich relevante Aussage haben wollt. Kurz beantwortet: In den meisten Fällen ist der Download legal und die Videos können bedenkenlos zu privaten Zwecken genutzt werden. Ausführliche Antwort: Wir müssen mehrere Stellen festhalten, wenn wir den gesamten Vorgang als legal bezeichnen wollen. Erstmal das Videoportal von dem geladen wird. Bist Du Mitglied von so einem Portal, so hast Du Dich in aller Regel an Nutzungsbedingungen zu halten. Youtube z.B. hat solche Nutzungsbedingungen und da steht drin, dass sie es nicht wünschen, dass ihre Videos heruntergeladen werden. Für normale Besucher der Seite gelten diese Nutzungsbedingungen nicht, solange er diesen nicht zustimmt. Aber auch für Mitglieder muss es nicht gleich verboten sein. Fakt ist, dass Youtube den Download nicht wünscht, tatsächlich ist es aber ohne Download gar nicht möglich die Videos anzuschauen, denn diese werden immer heruntergeladen. Den Ladestand erkennt man an der "Buffer"-Leiste die sich meist durch farbliche Hervorhebung der Abspielleiste darstellt (was dann schnelles vor- und zurückspringen erlaubt). Also wenn Youtube den Download verbietet, verbieten sie im Grunde ihren eigenen Service. Anders sieht es dagegen bei Streams aus. RTL Now beispielsweise setzt solche Streams ein. Da kann man nicht schnell vor- und zurückspringen. Das Video muss immer live nachgeladen werden. In dem Fall ist ein Download dann auch gar nicht möglich. Man muss die Videos dann mitschneiden. Aber auch das ist legal, solange der Mitschnitt für private Zwecke verwendet wird und die eingesetzte Mitschnitt-Software legal ist. Dann der zweite Punkt in der Download-Kette: Der Upload. Der entscheidet hauptsächlich, ob ein Download illegal ist. Denn derjenige, der ein Video hochlädt, könnte ja bereits illegal gehandelt haben. z.B. wenn ein Kinofilm auf einem Videoportal hochgeladen wird, ist davon auszugehen, dass dieser illegal hochgeladen wurde. Entsprechend ist auch der Download verboten. Nach deutschem Recht ist aber restmal das Videoportal wegen der Verbreitung dran und dann der Verursacher, also der der das Video hochgeladen hat. Damit kommen wir dann zum Dritten in der Kette. Der der herunterlädt. Er muss darauf achten, dass Videos legal zur Verfügung stehen, bevor er sie herunterladen darf. Nur wie erkennt man, ob ein Video bereits illegal hochgeladen wurde? Es gilt ja "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", also nur weil man nicht wusste, dass was illegal war, kann man sich damit nicht vor der Strafe schützen. Tatsächlich dürfte es aber für einen Besucher unmöglich sein zwischen z.B. illegalen und legalen Musikvideos zu unterscheiden. Es gibt aber ein paar Grundregeln an denen man die Legalität erkennen kann: 1.) Ist das Video auf einer deutschen Videoseite schon länger verfügbar? In Deutschland sind ja bekanntermaßen viele Anwälte daran interessiert urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Internet zu verbannen, solange dafür keine Lizenzgebühren bezahlt wurden. Und gerade deutsche Internetseitenbetreiber können bequem angemahnt werden, wenn sie geschützte Videos ohne Erlaubnis verbreiten. Daher kann man in der Regel davon ausgehen, dass ein Video, dass schon länger auf einer deutschen Seite verweilt legal sein sollte. Bitte beachtet, dass Youtube KEINE deutsche Seite ist. Sie unterliegt daher nicht dem deutschen Recht, wobei Youtube es zumindest versucht, da sie ansonsten youtube.de verlieren würden. P.S. ein guter Vergleich ist hier wikipedia.de. Diese Domain wurde ja schon mal gerichtlich verboten, weil auf wikipedia.org (nunterliegt nicht dem deutschen Recht) weitergeleitet wurde und dort angeblich illegale Inhalte verbreitet wurde. 2.) Musikvideos bei Youtube Alle Musikvideos, die bei Youtube angesehen werden können, sind legal. Youtube zahlt extra dafür Lizenzgebühren an die GEMA. Demnach ist auch die private Nutzung dieser Videos erlaubt. Dies regelt ja bekannterweise das Gesetz der Privatkopie. 3.) Musikvideos von Universal, BMG usw. Auf vielen deutschen Portalen ist durch den "Autor" erkennbar, dass ein Video direkt von der Musikindustrie hochgeladen wurde. Auch diese Videos stehen demnach legal zur Verfügung. Häufig erkennt man solche offiziellen Seiten auch an Randnotizen wie z.B. "Offizieller Partner", "Premium-Partner" usw. In dem Fall ist davon auszugehen, dass das Videoportal entsprechende Verträge mit der Musikindustrie hat und entsprechende Gebühren abführt. In jedem Fall illegal: - heruntergeladene Videos außerhalb des privaten Bekanntenkreises verbreiten - heruntergeladene Videos innerhalb des privaten Bekanntenkreises mehr als sieben mal verbreiten - heruntergeladene Videos im Internet verbreiten (z.B. auf einem anderen Videoportal hochladen) - heruntergeladene Videos zu gewerblichen Zwecken nutzen - heruntergeladene Videos in Teilen in einem neuen Video verwenden All das gilt auch für die Musik im Video, also illegal ist auch: - Musik aus einem Video in einem anderen verwenden Meine Meinung zu Nutzungsbedingungen, die den Download untersagen: Auf Grund des zahlreichen Feedbacks der Nutzer von http://www.2video.de weiß ich, dass viele kein Flash installiert haben bzw. es auch nicht wollen oder können. Aber ohne Flash, kann man keine Videos auf den Portalen einsehen. Diesen Nutzern wäre der Zugriff ohne 2video.de vollkommen verwehrt. Die Portalbetreiber argumentieren, dass Ihnen beim Download Werbeeinnahmen entgehen würden. Das ist falsch, denn ohne auf das Portal zu gehen, weiß man gar nicht wo das jeweilige gewünschte Video gespeichert ist. Es ist also so, dass 100% der Downloads von Leuten stammen, die bereits auf der Seite waren und damit auch die Werbung gesehen haben. | ||
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| Beobachter Name: Olaf Geschlecht: Anmeldedatum: 02.11.2011 Beiträge: 2 Chats: 0 Wohnort: Köln | Kurze Frage, ist es nicht doch legal, da es wie ein Mitschnitt des Titels ist?? Sowas wäre doch in privatem Rahmen legal, so der Mitschnitt einer Radiosendung?? Oder liege ich nun komplett daneben. | ||
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Damit ist der Download für Youtube bei www.2video.de wieder... [Download]von mgutt | 4 | 1621 | 26.01.2009, 08:30 mischa25 |
![]() | GEMA will Kohle von Google einklagen (Youtube) Die deutschen Gesetz sollten sich wirklich ändern.
Das kann doch einfach nicht mehr normal sein:
GEMA fordert von Google Lizenzgebühren für YouTube
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)... von mgutt | 9 | 459 | 25.01.2007, 07:02 Kordova |
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... von mgutt | 0 | 491 | 26.11.2007, 13:29 mgutt |
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Wenn der... [Download]von mgutt | 6 | 4536 | 21.04.2009, 17:50 pinkpussy |
![]() | VIDEo | der (ehem.) von LX auf youtube?? Hai.. hab grad das Video gefunden und frag mich, ob das nicht der Civic vom LX ist/war..?
Bei... von s-lab | 0 | 891 | 17.08.2007, 23:19 s-lab |
![]() | Rapidshare ist legal, Megaupload nicht Zumindest wenn man nach den Anklagepunkten gegen Megaupload geht:
http://derstandard.at/1326503467064/72-Seiten-Anklage-Megaupload-Wir-sind-der-Versandservice-fuer-Piraten
Links auf Dateien
Vorweg eine Erklärung zum Upload-System von Megaupload:... von mgutt | 4 | 286 | 02.02.2012, 17:03 R-Cooky |
![]() | Download eines Links mit PHP - Java o.ä. Download Mangaer Guten Abend =)
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Man muss sich vorher auf der Seite anmelden.
Wenn ich folgenden Link aufrufe:
... von eLogic | 3 | 68 | 06.10.2011, 11:46 CppCoder |
![]() | BGH Urteil gegen Google ist nutzlos Hier das Urteil bzw. die Pressemitteilung des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=57957&pos=0&anz=169
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